Document 8VrjpvmnmMv1m6MLo29E7Eye

Gas-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 zielt darauf ab, Emissionen von F-Gasen zu vermeiden. Die F-Gas-Emissionen der EU machen heute 2,5 % der gesamten Treibhausgasemissionen der EU aus. Insgesamt war die Regulierung von F-Gasen auf EU-Ebene recht wirksam. Die jngste Bewertung der F-Gas-Verordnung ergab jedoch, dass aufgrund der jngsten technologischen Fortschritte noch ehrgeizigere Ziele erzielt werden knnen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass alle Sektoren, die heute noch F-Gase verwenden, mit dem Umstieg so schnell wie mglich beginnen. Die wichtigsten Manahmen zur Erhhung der Ambitionen umfassen neue Verbote der Verwendung von F-Gasen in verschiedenen Arten von Einrichtungen, z. B. in Klimaanlagen und Wrmepumpen, elektrischer Energiebertragung oder Inhalatoren, sowie eine strkere Verringerung des Quotensystems fr die wichtigsten F-Gase. Im Vergleich zu 2015 muss der Betrag im Jahr 2030 um rund 95 % und im Jahr 2050 um 98 % gesenkt werden, wenn Manahmen in Bezug auf die Klimaauswirkungen (CO2e) ergriffen werden. Diese eingesparten F-GasEmissionen werden die Bemhungen der Mitgliedstaaten untersttzen, ihr Ziel im Rahmen der Lastenteilungsverordnung zu erreichen. Es gibt keinen besonderen bayerischen Blickwinkel. Sie haben keine Hersteller von FGasen, aber sie verfgen ber F-Gas-Hndler, Hersteller von Einrichtungen, die typischerweise F-Gase verwenden, und Nutzer solcher Anlagen. Die Optionen, F-Gase mit hoher Erwrmung zu ersetzen, sind neben Propan und anderen natrlich vorkommenden Stoffen, aber auch neu entwickelten Chemikalien, z. B. ungesttigten fluorierten Gasen (z. B. HFO). Diese ungesttigten F-Gase sowie die meissten der durch sie ersetzten F-Gase gelten in der laufenden REACH-Untersuchung, die von vier Mitgliedstaaten und Norwegen eingeleitet wurde, als PFAS. Die Kommission ist der Ansicht, dass alle Beschrnkungen im Zusammenhang mit dem PFAS-Problem im Rahmen der REACH-Verordnung geregelt werden sollten, und zwar auf der Grundlage der Art der in diesem Zusammenhang erforderlichen eingehenden Analysen und Verfahren. Daher ist die F-Gas-Verordnung in dieser Hinsicht technologieneutral und erlaubt die sogenannten natrlichen und synthetischen Kltemittel, wenn sie klimafreundlich sind. Das Europische Parlament mchte jedoch alle F-Gase einschlielich HFO verbieten und nur die natrlichen Alternativen zulassen. Auch wenn dies der Analyse und dem Ergebnis der REACH-Entscheidung vorgreift, ist es wahrscheinlich, dass der Kompromiss darin bestehen wird, die Verwendung aller F-Gase, einschlielich HFO, in bestimmten Fllen zu verbieten, in denen es sehr klar ist, dass es mglich ist, sich nur auf die natrlichen Kltemittel zu verlassen. Es wird erwartet, dass in der Trilogsitzung am 19. Juli eine Einigung erzielt wird. Es besteht kein Widerspruch zwischen der F-Gas-Verordnung und dem REACHBeschrnkungsverfahren. Die Industrie beschwert sich jedoch darber, dass die laufende REACH-Untersuchung zu Investitionsunsicherheit fhre, da die Unternehmen nicht wssten, ob sie in Zukunft HFO verwenden knnten oder nicht. Gleichzeitig sollten sie bereits jetzt eine Reihe von Investitionsentscheidungen treffen, um sich auf die knftige FGas-Verordnung vorzubereiten. Die beste Empfehlung wre, die Verwendung von HFO zu vermeiden, wenn dies machbar ist. Die Chemiehersteller haben selbstverstndlich ein Interesse daran, ihre Produktion von HFO aufrechtzuerhalten. Kontakt(e) - Beitrge zum Briefing: Xxx (GD) -